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   AG Erfurt, 22.03.2022 - 50 Cs 682 Js 36004/21   

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AG Erfurt, 22.03.2022 - 50 Cs 682 Js 36004/21 (https://dejure.org/2022,10201)
AG Erfurt, Entscheidung vom 22.03.2022 - 50 Cs 682 Js 36004/21 (https://dejure.org/2022,10201)
AG Erfurt, Entscheidung vom 22. März 2022 - 50 Cs 682 Js 36004/21 (https://dejure.org/2022,10201)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Koblenz, 28.09.2021 - 4 OLG 32 Ss 147/21

    Aufhebung eines trotz Einspruchsrücknahme ergangenen erstinstanzlichen Urteils im

    Auszug aus AG Erfurt, 22.03.2022 - 50 Cs 682 Js 36004/21
    Es war deshalb feststellend auszusprechen, dass der Einspruch des Angeklagten durch Rücknahme erledigt und damit der Strafbefehl rechtskräftig geworden ist (vergleiche OLG Koblenz, Beschluss vom 28.09.2021, Az.: 4 OLG 32 Ss 147/21 m.w.N.).

    Dieses Ergebnis wird auch von der Erwägung getragen, dass im Falle der Einlegung einer Revision des Angeklagten gegen das Verwerfungsurteil die Kostenentscheidung nach § 473 Abs. 2 StPO auch zu Gunsten des Angeklagten und zu Lasten der Staatskasse ausfiele (vergleiche OLG Koblenz, Beschluss vom 28.09.2021, Az.: 4 OLG 32 Ss 147/21 m.w.N.).

  • OLG Köln, 14.03.2000 - Ss 10/00

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der

    Auszug aus AG Erfurt, 22.03.2022 - 50 Cs 682 Js 36004/21
    Auch im Rahmen des § 329 Abs. 7 StPO kommt eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand von Amts wegen - d.h. ohne Antrag des Angeklagten - in Betracht (vergleiche zum Meinungsstand OLG Köln, Beschluss vom 14.03.2000, Az.: Ss 10/00 m.w.N.).
  • AG Hannover, 13.07.2023 - 202 Cs 32/23
    Der fehlerhafte Erlass eines Verwerfungsurteils hat allein seinen Grund in den organisatorischen Mängeln des Gerichts und ist daher dessen Sphäre zuzurechnen (in diesem Sinne auch zutreffend AG Erfurt, Beschluss vom 22.03.2022 - 50 Cs 682 Js 36004/21 -, juris) .
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